Freistellungsbescheinigung bis 31.12.2019 zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1 Satz 1 des EStG
Freistellungsbescheinigung bis 31.12.2022 zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1 Satz 1 des EStG
Kran Maurer GmbH
Lehlestr. 36
73035 Göppingen
Telefon: (07161) 9 14 00-0
Telefax: (07161) 9 14 00 20
Email: info@kran-maurer.de
Freistellungsbescheinigung bis 31.12.2019 zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1 Satz 1 des EStG
Freistellungsbescheinigung bis 31.12.2022 zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1 Satz 1 des EStG
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK Kran und Transport) in der jeweils neuesten Fassung. Unsere Geschäftsbedingungen liegen in unserem Büro zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Anfrage zugesandt. Außerdem finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet unter www.kran-maurer.de auf unserer Homepage.
Bei der Durchführung von konventionellen Transporten im Straßengüterverkehr, gelten ausschließlich die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) in jeweils geltender Fassung. Die ADSP 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Mio. Euro je Schadenfall sowie 2,5 Mio. Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.